Wenn man Nachwuchs bekommt, stellt man sich die Frage, welche Krankenversicherung die richtige sei. Sind beide Elternteile in einer gesetzlichen Krankenversicherung , ist in der Regel auch das Kind dort mit versichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Babys und Kleinkinder über einen Elternteil ganz automatisch beitragsfrei (familienversichert) werden. Wenn jedoch ein Elternteil privat versichert ist, muss man sich selber um die Krankenversicherung des Kindes kümmern.
Das Kind kann nicht mehr beitragsfrei mitversichert werden wenn: eine Privatversicherung (PKV)eines Elternteils vorliegt, dieser Elternteil die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 44100 Euro Einkommen erreicht ist,wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient wie der Partner der gesetzlich versichert ist. Auch dann wenn das Kind nicht ganz gesund sein sollte. Dies wird durch die Kinder-Nachversicherung geregelt. Die Bedingung ist, das Kind muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt angemeldet sein. Bei der privaten Krankenversicherung für Babys und Kleinkindern gibt es keine einheitliche Regelung. Bei einigen privaten Krankenversicherungen können Babys direkt ab der Geburt versichert werden, bei anderen erst ab den 8. Lebesjahr.
Kleinkinder sowie Babys werden meist bei dem Hauptverdiener oder bei der Person, die das höhere Einkommen bezieht versichert. Somit erolgt die private Krankenversicherung bei Kleinkindern und auch Babys über einen Elternteil. Es gibt keinen einheitlichen Beitragssatz. Die Beiträge werden wie auch bei den Eltern immer individuell berechnet. Jedoch versichern die meisten Unternehmen Kleinkinder für ein geringen Beitrag im Monat, da davon ausgegangen wird, das ältere Menschen mehr kosten wie Kinder.Einige Unternehmen versichern Kinder auch alleine, zu den besten Bedingungen und einen angemessen Betrag. Die stationäre Behandlung und Zahnversicherung sind meist in dem Beitag vorhanden und werde in der Regel mit ca. 70-130 Euro veranschlagt. Die Eltern sollten auf jeden Fall darauf achten, das die Kieferorthopädischen Leistungen zu 100% mitversichert sind. In allen Versicherungen werden die Kinderkrankenversicherung angeboten.
Beamten stehen Beihilfen für das Kind zu. Das bedeutet, solange das Kind Kindergeld bekommt oder das Kind sich in einer Ausbildung befindet, ist man beihilfeberechtigt. Das Alter spielt in diesem Fall keine Rolle! Man wird weiterhin finaziell unterstützt, auch wenn das Kind über 18 und kein Schüler mehr ist, aber mit einer Lehre oder einem Studium beginnt. Der Beihilfeanspruch entfällt erst, wenn das Kind die Ausbildung beendet oder älter ist wie 25 . Der Wehr- oder Zivildiest wird ebenfalls angerechnet. Für die absolvierte Zeit wird die Zahlung der Beihilfe verlängert. Zu beachten ist, das grade bei privaten Krankenversicherungen zu sehr verschiedenen Beiträgen kommen kann. Daher wird geraten sich ausführlich mit dem einzelnen Anbietern zu beschäftigen und private Krankenversicherungen für Kleinkindern sowie Babys gut zu vergleichen.
In der privaten Krankenversicherung, wird nach den individuellen Wünschen, für jedes einzelne Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen.Der Beitrag richtet sich nach dem Alter, das Geschlecht und die Leistungen die der Vertag enthalten soll. Man kann auch durch einen anderen Versicherungsvergleich noch mehr an EURO´s einsparen. Sogenante Tarifrechner helfen bei diesen Problemen
